Rauchmelderpflicht

Ihre Feuerwehr informiert: Rauchmelderpflicht in Bayern

Jährlich sterben in Deutschland viele Menschen durch Rauchvergiftungen bei Bränden. Besonders tückisch sind die hochgiftigen Brandgase nachts, denn im Schlaf nimmt der Mensch den Brandgeruch nicht wahr. Rauchmelder können Leben retten, denn sie geben sehr laute Warntöne ab, sobald Gefahr durch Rauch lauert.

Aus diesem Grunde hat der Bayerische Landtag in Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) eine Rauchmelderpflicht in privaten Wohnungen geregelt.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht?

· alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden

· alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden

Wo müssen Rauchmelder in der Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Grundsätzlich installiert man Rauchmelder an der Zimmerdecke, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, z.B. in Treppenhäusern, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchmelder zu installieren.

Was muss beim Kauf beachtet werden?

Zugelassene Rauchmelder müssen eine CE-Kennzeichnung mit Angabe der nach der Bauproduktenrichtlinie harmonisierten Produktnorm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ tragen.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer oder Vermieter der Wohnungen. Mieter sind für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstellerangaben enthalten. Die Installation ist sehr einfach und kann von Jedermann durchgeführt werden.

Was gibt es in Bezug auf die Feuerversicherung zu beachten?

Fehlen Rauchmelder in einer Wohnung riskieren Sie im Falle eines Brandes den Versicherungsschutz.