Öffentliche Bekanntmachung
zur Brandverhütung und Brandbekämpfung
Verbot von offenem Feuer im gesamten Stadtgebiet Erlenbach a.Main
inklusive der Stadtteile Mechenhard und Streit
Aufgrund der anhaltenden trockenen und heißen Witterung gilt in unserer Region gegenwärtig die Waldbrandwarnstufe 5. Es besteht eine besonders hohe Gefahr für Wälder, Flure, Grasflächen, Hecken und Sträucher.
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit den §§ 23 und 24 der VO über die Verhütung von Bränden (VVB) spricht die Stadt Erlenbach a.Main bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für Feuer jeglicher Art aus. Dies gilt auch für auf Dauer angelegte Feuerstellen im gesamten Stadtgebiet Erlenbach a.Main.
Ebenfalls einbezogen sind ausgewiesene gemeindliche Grillplätze und Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
Die Aufhebung dieses Verbotes wird bei veränderter Witterungslage bekanntgegeben.
Stadt Erlenbach a.Main
12.08.2020
gez. Michael Berninger
Erster Bürgermeister